Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist im Auftrag der AK Vorarlberg gegen zwei AGB-Klauseln von T-Mobile vorgegangen, die unter anderem eine anteilige Rückerstattung der Servicepauschale bei Vertragsbeendigung ausschließen. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat die Ansicht des VKI in zweiter Instanz bestätigt.
Von ORF:
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2667970/
Noch nicht rechtskräftig. Revision an OGH ist zulässig. mal sehen, ob sich T-Mobile vom OGH schon wieder eine Watschn holen will. Unseriöser Haufen. Unseriöse Branche.
Die beanstandeten Klauseln sehen einerseits vor, dass das Basispaket in Höhe von 20 Euro jährlich im Voraus zu entrichten ist und eine aliquote Rückerstattung bei Vertragsbeendigung nicht möglich ist (Klausel 1). Zum Anderen ist eine Aliquotierung der Freieinheiten vorgesehen, wenn der erste Abrechnungszeitraum - abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - weniger als einen Monat beträgt oder der Vertrag - durch T-Mobile oder den Kunden - während laufender Abrechnungsperiode beendet wird. Dem Kunden wird nach der Klausel bei Verbrauch der entsprechend aliquotierten Freieinheiten der jeweilige Tarif verrechnet (Klausel 2).
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2667970/
Noch nicht rechtskräftig. Revision an OGH ist zulässig. mal sehen, ob sich T-Mobile vom OGH schon wieder eine Watschn holen will. Unseriöser Haufen. Unseriöse Branche.