Konsumentenschützer kritisieren: Häufig vorschnell als Schadensursache genannt
Von derStandard:
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"Es ist immer dieselbe Geschichte", heißt es im Magazin "Konsument" (Juni-Ausgabe): Ein neuwertiges Handy funktioniert nicht mehr, der Benutzer schickt es im Vertrauen, dass die Sache im Rahmen der Gewährleistung erledigt wird, an die Servicestelle. Dann flattert ihm eine Rechnung über 30 bis 40 Euro ins Haus, mit dem Vermerk, dass ein irreparabler Feuchtigkeitsschaden vorliege, der weder von der Gewährleistung noch von der Garantie gedeckt ist. Der Rechnungsbetrag wird als Bearbeitungsgebühr eingehoben. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat von Februar 2012 bis vergangenen April rund 170 solcher Berichte von verärgerten Kunden gesammelt. Mehr als die Hälfte der Fälle waren Smartphones der Marke Samsung (überwiegend Galaxy oder Nexus), an zweiter Stelle folgten Nokia-Modelle mit einem Anteil von 13 Prozent.
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