OGH hat Gesetzwidrigkeit von 10 von 11 Klauseln bestätigt
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat 10 von 11 Klauseln des Mobilfunkdiskonters yesss!, der mittlerweile A1 gehört, für gesetzwidrig erklärt, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch in einer Aussendung. Unter den unzulässigen Klausen befinden sich die Einschränkung des Anspruchs auf kostenlose Papierrechnung, weitgehende Haftungsfreizeichnungen und intransparente Preisübersichten.
Als ebenfalls unzulässig stufte der OGH den Vorbehalt des Mobilfunkdiskonters ein, den Anschluss zu deaktivieren, wenn sechs Monate lang keine Umsätze gemacht werden. Der VKI war im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Verbandsklage gegen den Mobilfunkdiskonter vorgegangen.
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