Höchstrichter üben scharfe Kritik an Bestimmungen, heben Datensammeln mit sofortiger Wirkung auf
Von derStandard:
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Der Verfassungsgerichtshof hat am Freitagvormittag die Speicherung von Vorratsdaten für verfassungswidrig erklärt. Damit wird zumindest ein Kapitel im jahrelangen Streit um den staatlichen Zugriff auf Telefon- und Internetdaten beendet. Die Vorratsdatenspeicherung darf ab sofort nicht mehr angewandt werden.
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