Urteil: Youtube ist Menschenrecht

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Staaten dürfen ihren Bürgern den Zugang zu Youtube nicht verbieten: Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden und damit eine jahrelange Blockade der Türkei für unzulässig erklärt. Von Golem:
Youtube aktiviere Bürgerjournalismus und sei für die politische und soziale Berichterstattung unverzichtbar: Mit dieser Begründung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dem Staat Türkei untersagt, den Zugang seiner Bürger zu der Videoplattform zu unterbinden.

Die Richter hatten im Fall einer Klage entschieden, die von drei türkischen Rechtsexperten eingereicht worden war. Sie waren der Auffassung, dass eine Blockade innerhalb der Türkei von Mai 2008 bis Oktober 2010 nicht rechtmäßig war. Der Staat hatte den Zugang zu Youtube wegen kritischer Clips über den Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk gesperrt - zu Unrecht, wie der EGMR nun eben entschieden hat.


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