Urteil: Fehlpixel im Bildsensor berechtigt zum Kaufrücktritt

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Das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr gab einem Kunden recht, der wegen eines roten Punktes bei Videoaufnahmen seiner Canon-Digitalkamera vom Kauf zurücktreten wollte Von Heise:
Matthias S. kaufte die Canon EOS 5D Mark II im Januar 2009 bei einem Amazon-Händler für 3099 Euro plus Versandkosten. Nach einiger Zeit war auf den Bildern ein roter Punkt zu sehen, auch auf den Video-Aufnahmen. Nach dem ersten Reparaturversuch des Canon Service Center Willich war auf Fotos der störende rote Punkt verschwunden, der Fehler trat bei Video-Aufnahmen aber nach wie vor auf. Offenbar gelingt es der Kamera-Software bei Videos nicht, das Pixel herauszurechnen.

Herr S. setzte sich daraufhin mit dem Fotohändler in Verbindung, der ihm riet, die Kamera erneut zum CCI Service Center Willich des Herstellers Canon zu schicken. Doch eine Reparatur lehnte Canon mit einem Standardschreiben ab, in dem es unter anderem heißt: „Abschließend können wir Ihnen somit mitteilen, dass Ihre Digitalkamera in allen Funktionen den Herstellervorgaben entspricht.“. Eine aus seiner Sicht defekte Kamera wollte der Kunde nicht akzeptieren und schlug dem Händler deshalb die Rückgabe der Kamera gegen Erstattung des Kaufpreises vor. Dieser lehnte ab, genauso wie den Vorschlag einer geringen Kaufpreisminderung.

Wenn ein Kunde ein Gehäuse um €3,1k kauft, sollte Kunden-Service selbstverständlich sein ... 😡
Als zahlender Kunde wird mann immer mehr zum Bittsteller ... gut das die Rechtssprechung dagegen wirkt!

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