Konsumentenrechtliche Seite wird noch geprüft - Taxis müssen kürzesten Weg fahren und haben Beförderungspflicht, Mietwägen nicht
Von derStandard:
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Die Arbeiterkammer (AK) hat den kürzlich auch in Österreich gestarteten US-Fahrdienst Uber unter die Lupe genommen und eine erste Einschätzung gegenüber der APA abgegeben. Demnach scheine aus derzeitiger Sicht und auf Basis der vorliegenden Informationen die Fahrtenvermittlung von Uber grundsätzlich zulässig, da in Österreich offenbar nur an konzessionierte Mietwagenunternehmen vermittelt werde.
Als Fahrer kämen somit nur Beschäftigte bereits bestehender konzessionierter Mietwagenfirmen zum Einsatz, die wie die Taxilenker dem Kollektivvertrag für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw unterliegen. Damit unterliegen sowohl die Lenker als auch die über Uber vermittelten Mietwagenunternehmen den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. In Deutschland hingegen wurden die Fahrten an Privatpersonen vermittelt, das wurde gerichtlich untersagt.
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