Auf Wunsch kostenlose Papierrechnung - Infos über Download-Limit
Von derStandard:
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Die Mindestlaufdauer der Erstverträge wird künftig auf höchstens 24 Monate begrenzt. Zudem muss jeder Betreiber zumindest einen Vertrag anbieten, der auf maximal zwölf Monate beschränkt ist. Kunden sollen weiters zwischen einer elektronischen und einer kostenlosen Papierrechnung wählen können. Für Rechnungen gibt es künftig eine einheitliche Einspruchsfrist von drei Monaten, derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung für Mindestfristen.
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