Streit über gebrauchte Softwarelizenzen geht in nächste Runde

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Endgültige Klärung dieser Frage ist trotz vieler Urteile offen - Nun ist das Oberlandesgericht München am Zug Von derStandard:
Der Streit um den Weiterverkauf gebrauchter Software geht in Deutschland in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Mittwoch die Klage von Oracle gegen die Münchner Firma UsedSoft an das Oberlandesgericht (OLG) München zurück. Das OLG müsse den Fall neu verhandeln und Details über den konkreten Ablauf des Verkaufs klären, entschieden die Karlsruher Richter.

Der Rechtsstreit beschäftigt seit 2006 die Gerichte. UsedSoft kauft überschüssige Lizenzen, die Unternehmen nicht mehr benötigen, oder kauft Lizenzen aus Insolvenzen und vertreibt sie weiter. Die Kunden laden die Software dann direkt von der Oracle-Website herunter. Oracle klagte dagegen und bekam beim OLG München recht. UsedSoft ging in Revision und brachte den Fall 2010 vor den BGH, der ihn für die Prüfung des europäischen Rechtsrahmens dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorlegte.


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