RTR vertritt die Rechtsauffassung, dass "3" im Falle einer Sonderkündigung das SixBack-Guthaben auszahlen muss
Von derStandard:
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Mit der Einstellung des SixBack-Tarifs und der Zwangsumstellung aller betroffenen Kunden könnte sich "3" ein Eigentor schießen. Aufgrund der schlechteren Vertragsbedingungen des neuen Tarifs haben alle Vertragsinhaber noch bis Ende September ein Recht auf Sonderkündigung. Nehmen sie dieses in Anspruch, könnte "3" dazu verpflichtet werden, das bisher angesammelte Guthaben auszuzahlen, so zumindest die Rechtsauffassung des Telekomregulierers RTR.
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