Die eigentlich von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden beschlagnahmte Domain Kino.to stellt seit kurzem eine Webseite dar, die bei Amazon zum Kauf von Musik einlädt. Die Dresdner Behörden bemühen sich, den bisherigen Zustand wiederherzustellen.
Von Golem:
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Mindestens seit dem Vormittag des 20. Februar 2012 stellt Kino.to nicht mehr den bisher dort zu sehenden Vermerk deutscher Behörden dar, demzufolge die Domain beschlagnahmt wurde. Stattdessen sehen unbedarfte Nutzer vermeintlich Amazons meistgekaufte MP3-Songs - doch dieser Eindruck täuscht etwas.
In Wirklichkeit stellt der hinter Kino.to befindliche Webserver in einem Frame einen der bei Amazon üblichen Partnershops dar. Klickt der Anwender auf einen der Links, beispielsweise um ein Musikstück zu kaufen, landet er dann direkt bei Amazon. Auch bestehende Logins bei Amazon werden über den Shop aktiviert, der Anwender fühlt sich also wie beim Onlinehändler selbst.
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