Datenpakete müssen nicht gleichberechtigt behandelt werden - Netzbetreiber könnten von Serviceanbietern Geld verlangen
Von derStandard:
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US-Telekomkonzerne können darauf hoffen, bestimmte Internetinhalte gegen Aufpreis schneller durch ihre Netze leiten zu dürfen. Ein US-Berufungsgericht kippte am Dienstag Regeln der Aufsichtsbehörde FCC, wonach Datenpakete gleichberechtigt behandelt werden müssen.
Der FCC fehlten die Befugnisse, um die sogenannte Netzneutralität durchsetzen zu können, da die Behörde Breitbandanbieter als Informations- und nicht als Telekomdienstleister einstufe, entschied das Gericht in Washington.
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