In einem Fall von FileSharing wurde eine Rentnerin verurteilt, obwohl sie nachweislich keinen PC und kein geschütztes oder ungeschütztes WLan hat. Ihr Rechtsanwalt hat Berufung eingelegt.
Von PC-Magazin:
Rentnerin ohne PC wegen FileSharing abgemahnt
Da staunte die Empfängerin nicht schlecht. Einer Rentnerin wurde vorgeworfen, im Januar 2010 einen Hooligan-Film über ein Filesharing-System anderen Menschen zum Download angeboten zu haben. Dieses öffentliche Angebot des Films rief den Anwalt des Rechteinhabers auf den Plan, er verschickte eine Abmahnung.
Die Rentnerin gab zur Vermeidung weiterer Kosten vorgerichtlich - und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - eine modifizierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Der klagende Rechteinhaber forderte anschließend aber trotzdem noch die Erstattung der Abmahnkosten von 651,80 Euro sowie 68,20 Euro Schadensersatz.
Rentnerin ohne PC wegen FileSharing abgemahnt