Mobilfunker hat Rechtsmittel gegen den Bescheid eingebracht
Von derStandard:
Weiter lesen
Der Netzbetreiber wollte mit den Leistungsklassen eine "Besserbehandlung von Datenverkehrsströmen durch aktive Priorisierung von Datenpaketen" seine Kunden gegen zusätzliche Bezahlung anbieten. Dagegen erhob die RTR Einspruch, da Kunden keine Möglichkeit haben, "die tatsächliche Leistungserbringung in Form der Besser- oder eben auch Schlechterbehandlung gegenüber anderen Kunden zu kontrollieren, obwohl er hierfür explizit bezahlt."
Weiter lesen