Aller guten Dinge sind drei:
Und nicht genug damit:
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Im kalifornischen Patentprozess mussten Apple und Samsung teilweise sehr detaillierte Verkaufszahlen offenlegen, die sie der Öffentlichkeit lieber vorenthalten hätten. Die Daten über in den USA verkaufte Geräte könnten den Geschworenen als Grundlage dienen, um einen möglichen Schadenersatz zu berechnen, sofern die Verletzung von Schutzrechten durch ein Unternehmen festgestellt wird.
Die Aufstellungen, über die All Things D zuerst berichtete, geben Marktbeobachtern interessante Einblicke, sind aber nicht in jeder Hinsicht vergleichbar. Auf Samsungs Seite sind zunächst einmal nur die Smartphones und Tablets enthalten, die angeblich gegen Apples geschützte Geschmacksmuster und technische Patente verstoßen sollen. Da die großen Netzbetreiber in den USA Varianten von Samsungs Flaggschiff-Smartphones wie etwa dem Galaxy S II unter verschiedenen Bezeichnungen anbieten, werden auch ihre Marktanteile sichtbar.
Und nicht genug damit:
Im weiteren Prozessverlauf ist die Veröffentlichung von weit mehr Details zu erwarten, um deren Geheimhaltung die beteiligten Unternehmen kämpfen. Richterin Lucy Koh hat zahlreiche Anträge zurückgewiesen, die Daten als Geschäftsgeheimnisse unter Verschluss zu halten. Die Prozessparteien werden daher Gewinnmargen und Herstellungskosten im Detail offenlegen müssen,
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