"Bob"-AGB "gröblich benachteiligend" - Urteil nicht rechtskräftig, vier Monate Frist für Änderungen
Von derStandard:
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in neues Gerichtsurteil weist die teilstaatliche Telekom Austria in die Schranken. Bei der Billigmarke "Bob" sind 22 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unzulässig, urteilte kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) in Wien, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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