172.000 T-Mobile- und tele.ring-Kunden waren betroffen - Verbraucher müssen Wahlrecht haben
Von derStandard:
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Anfang 2013 schickte T-Mobile diesen Kunden ihre letzte Papierrechnung. Ab sofort sollten sie ihre Abrechnung nur mehr im Netz einsehen können. Auf ausdrücklichen Wunsch könne man die Papierrechnung jedoch behalten.
Das geht nicht, sagte bereits im Mai 2013 das Handelsgericht (HG) und ein knappes Jahr später die zweite Instanz, das Oberlandesgericht (OLG) Wien. T-Mobile ging in Revision und blitzte damit nun beim Höchstgericht ab.
Laut Telekommunikationsgesetz (TKG) können die Kunden zwischen Paper- und elektronischer Rechnung aussuchen. Die einseitig vom Unternehmen vorgenommene Umstellung stehe diesem Wahlrecht auch dann entgegen, "wenn Kunden diese Umstellung durch einen Widerspruch abwenden können", stellte der OGH fest (4 Ob 117/14f).
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