Gestern hat das Bundeskanzleramt einen Entwurf für die Novelle des Urheberrechtsgesetzes veröffentlicht
Wesentlicher Bestandteil dieser Novelle ist eine Abgabe auf digitale Speichermedien wie Festplatte oder Smartphone, wobei Privatkopien auschliesslich von legalen Quellen erzeugt werden dürfen. Weiters sieht die Novelle einen Leistungschutz für Zeitungsverleger vor, der selbst die Nutzung von Textauszügen abgabepflichtig macht. Das richtet sich vor allem gegen Suchmaschinen wie Google, da Blogger aus dieser Abgabe ausgenommen sind.
Das neue Gesetz soll noch vor der Sommerpause des Nationalrats beschlossen werden und am 1. Oktober 2015 in Kraft tretten.
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Das neue Gesetz soll noch vor der Sommerpause des Nationalrats beschlossen werden und am 1. Oktober 2015 in Kraft tretten.
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