In Mexiko hat ein Gericht den Antrag Apples erneut abgelehnt, den Markennamen "iFone" des gleichnamigen mexikanischen Unternehmens für ungültig zu erklären. Die Telekommunikationsfirma erwägt eine Gegenklage und will ein Verkaufsverbot für das iPhone in Mexiko durchsetzen.
Von Golem:
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Das Telekommunikationsunternehmen iFone darf diesen Namen weiterhin für seine Dienste verwenden. Ein Berufungsgericht lehnte einen entsprechenden Protest des iPhone-Herstellers gegen eine frühere Gerichtsentscheidung ab. In dem Rechtsstreit geht es um die Markennamen iFone, den Apple auch für seine Telekomminkationsdienste nach Klasse 38 sichern will, zu denen auch iMessage oder Facetime gehören. Apple hat diesen Namen nach Klasse 9 und 28 für elektronische Geräte bereits in Mexiko angemeldet. Er bleibt weiterhin gültig.
Apple versucht seit 2009, den Markennamen iPhone auch für seine Telekommunikationsdienste nach Klasse 38 in Mexiko für sich zu beanspruchen und ging damit vor Gericht. Die beiden Namen seien phonetisch zu gleich, hatte der iPhone-Hersteller beanstandet und wollte den Namen iFone in Klasse 38 für ungültig erklären. Das mexikanische Unternehmen biete keine Dienste nach Klasse 38 an, argumentierten Apples Anwälte. Ein Gericht in Mexiko City hat den Antrag Apples gegen iFone in zweiter Instanz erneut abgelehnt.
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