Die deutsche Musikindustrie will im Kampf gegen P2P-Nutzer verstärkt Druck auf die Provider und Politik machen. Das kündigte Jürgen Becker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der GEMA, bei der Eröffnung der Musikmesse Popkomm heute in Köln an. "Allein die Access-Provider sind technisch in der Lage, die notwendigen Daten über Musikpiraterie im Internet zu ermitteln," so Becker.
GEMA-Chef Reinhold Kreile bezeichnete das Urheberrecht als "Menschenrecht wie es in der UN-Charta, Artikel 27 festgehalten ist." Dem steht die Sichtweise der Open-Source Bewegung entgegen, nach der jede kreative Schöpfung ein gesamtgesellschaftlicher Akt ist. Keine Software kann geschrieben werden, ohne auf die Erkenntnisse anderer Programmierer zurückzugreifen. Ebenso steckt in jedem Lied die Kreativität früherer Musikergenerationen. Quelle: de.internet.com Kommentar: GEMA-Chef Reinhold Kreile bezeichnete das Urheberrecht als "Menschenrecht wie es in der UN-Charta, Artikel 27 festgehalten ist............. Ich finde es eine Frechheit und Anmassung das UN-Menschenrecht mit einer Milliardenschweren Industrie auf eine Stufe zu stellen !! Und ich frage mich, ob Herr Reinhold Kreile die Charta überhaupt gelesen hat um so einen Vergleich anzusprechen, in der es heisst: (1) Jedes Mitglied des Sicherheitsrats hat eine Stimme.
(2) Beschlüsse des Sicherheitsrats über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern.
(3) Beschlüsse des Sicherheitsrats über alle sonstigen Fragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich sämtlicher ständigen Mitglieder, jedoch mit der Maßgabe, daß sich bei Beschlüssen auf Grund des Kapitels VI und des Artikels 52 Absatz 3 die Streitparteien der Stimme enthalten.
Was hat das mit Urheberrecht zu tun ?
(2) Beschlüsse des Sicherheitsrats über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern.
(3) Beschlüsse des Sicherheitsrats über alle sonstigen Fragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich sämtlicher ständigen Mitglieder, jedoch mit der Maßgabe, daß sich bei Beschlüssen auf Grund des Kapitels VI und des Artikels 52 Absatz 3 die Streitparteien der Stimme enthalten.
Was hat das mit Urheberrecht zu tun ?