Entscheidung nicht rechtskräftig - EU hat noch ein kräftiges Wörtchen mitzureden
Von derStandard:
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Das Kartellgericht hat den Verkauf der Orange-Tochter Yesss! an den Marktführer A1 ohne Auflagen genehmigt, allerdings kann der Bundeskartellanwalt und die Bundeswettbewerbsbehörde noch Einspruch einlegen. Dies habe aufschiebende Wirkung, "wodurch der Erwerb von Yesss! durch die Telekom Austria AG nicht abgeschlossen werden kann, bevor die Genehmigung des österreichischen Kartellgerichts rechtskräftig wird", teilte A1 am Dienstag mit.
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