Mobilfunker - Ab heute dürfen Handy-Neuverträge nicht länger als 24 Monate dauern

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Ab Mai Kostenobergrenze von 60 Euro bei mobilen Datendiensten Von derStandard:
Der Gesetzgeber hat den Konsumentenschutz bei Handyverträgen deutlich gestärkt. Seit heute, Dienstag, dürfen Neuverträge nicht länger als 24 Monate gelten. Wer einen bestehenden Handyvertrag ändert fällt nicht unter das Zwei-Jahres-Limit. Ab 1. Mai dürfen Datendienste maximal 60 Euro kosten, dann muss die Leitung gesperrt oder kostenfrei verlangsamt werden. Wird ein höheres Datenvolumen benötigt, kann der Kunde das Limit hochsetzen. Die 60-Euro-Grenze gilt nur für verbrauchsabhängige Entgelte, Datenpauschalen (Grundentgelte) sind damit nicht erfasst. Wichtige Einschränkung: Das Datenlimit gilt auch nicht für die Nutzung in ausländischen Netzen.


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