Die Deutsche Telekom hat die Farbe Magenta als Markenzeichen erfolgreich vor Gericht verteidigt. Wie das Wirtschaftsmagazin 'Focus-Money' berichtet, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) den magentafarbenen Ton zur schützenswerten Marke. Damit sprachen die Bundesrichter erstmals einer Farbe Markenrechtsschutz zu.
Dem Urteil war ein mehrjähriger Rechtsstreit zwischen der Telekom und ihrem Konkurrenten Mobilcom voraus gegangen, nachdem der Mobilfunkanbieter in einer Anzeigenkampagne Magenta verwendet hatte. Der BGH argumentierte, Magenta werde mit der Telekom identifiziert. Da eine Verwechslungsgefahr gegeben sei, dürfe Mobilcom den Farbton nicht mehr verwenden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Mehr Infos zu dem Thema gibt es bei der Computerwoche