Ein ganz wichtiges Thema, eine ganz wichtige Stellungnahme, aber leider - soweit ich das bei erster Sichtung verstehe - noch keine oberstgerichtliche Entscheidung:
Ich muss jetzt schnellstens nach Deutschland, sonst hätte ich mich mit dem Thema mehr auseinandergesetzt. Andererseits wollte ich Euch das nicht vorenthalten.
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Das Setzen eines Hyperlinks zu einer Website, auf der ohne Zustimmung des Rechteinhabers Inhalte wie Fotos veröffentlicht wurden, stellt an sich keine Urheberrechtsverletzung dar. Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union, Melchior Wathelet, in einem Gutachten zu einem Vorabentscheidungsverfahren zwischen Sanoma, Verleger des niederländischen Playboy, und dem Website-Betreiber GS Media.
Ich muss jetzt schnellstens nach Deutschland, sonst hätte ich mich mit dem Thema mehr auseinandergesetzt. Andererseits wollte ich Euch das nicht vorenthalten.
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