Ah, schau! 😲
Damit haben sich die Verlage sozusagen selbst widerlegt. Denn sie sagen heute, dass der wirtschaftliche Schaden durch das Fehler von bildhaften Darstellungen von Verlagserzeugnissen - Links wäre aber trotzdem bei den Suchergebnissen ausgegeben worden - zu groß wäre. Zuvor hatten sie noch argumentiert, der durch die Darstellung ein hoher wirtschaftlicher Schaden entstünde, den sie abgegolten haben wollten.
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Google hat sich im Streit um das Leistungsschutzrecht mit den durch die Verwertungsgesellschaft VG Media vertretenen Verlagen offenbar durchgesetzt. Wie die VG Media mitteilt, wurde sie von den Verlegern “überwiegend angewiesen, ab dem 23. Oktober 2014 gegenüber Google eine widerrufliche ‘Gratiseinwilligung’ in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären”. Allerdings betont die Verwertungsgesellschaft zugleich, dass die Verleger “sich angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen” sehen.
Damit haben sich die Verlage sozusagen selbst widerlegt. Denn sie sagen heute, dass der wirtschaftliche Schaden durch das Fehler von bildhaften Darstellungen von Verlagserzeugnissen - Links wäre aber trotzdem bei den Suchergebnissen ausgegeben worden - zu groß wäre. Zuvor hatten sie noch argumentiert, der durch die Darstellung ein hoher wirtschaftlicher Schaden entstünde, den sie abgegolten haben wollten.
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