Ein Grundsatzurteil über die Haftung für Hyperlinks hat der Supreme Court, Kanadas oberster Gerichtshof, gefällt. Das einfache Setzen eines Links bedeutet demnach nicht, das verlinkte Material zu veröffentlichen. Damit scheidet eine Haftung für die über den Link erreichbaren Inhalte aus.
Von Heise:
Kanada: Grundsatzurteil zu Hyperlink-Haftung
Jon Newton betreibt die Website P2Pnet.net, die sich auch mit Fragen der freien Meinungsäußerung beschäftigt. Als der Ex-Grünen-Politiker Wayne Crookes im Jahr 2006 zahlreiche Einzelpersonen, Unternehmen wie Google und Yahoo, aber auch die Wikimedia Stiftung mit Klagen wegen Verleumdung bedachte, berichtete Newton darüber. Crookes betrachtet bestimmte über ihn verbreitete Nachrichten als üble Nachrede und möchte sie aus dem Internet verbannt wissen. Auch die Berichterstattung über die von ihm angestrengten Gerichtsverfahren stieß ihm auf. Er forderte Wayne auf, zwei Links aus seinem Artikel zu löschen. Newton weigerte sich, Crookes klagte.
"Bin ich nervös? Natürlich. Aber ich habe keine Wahl", sagte Newton vergangenen Freitag, "Ich schreibe seit Jahren über Meinungsfreiheit, und als Crookes verlangte, dass ich einen Link zu einem Link, der zu Online Postings (…) linkte, lösche, hatte ich keine Wahl außer zu verweigern." Newton fand einen Anwalt, der für Gottes Lohn arbeitete, aber alleine die zu bezahlenden Auslagen lasten schwer auf der Familienkasse. Nun muss Crookes zumindest einen Teil ersetzen.
Kanada: Grundsatzurteil zu Hyperlink-Haftung