Handelsgericht Wien verbietet "3" Entgelt für Papierrechnung

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Noch nicht rechtskräftig - Telekom-Gesetz schafft Klarheit bei Neuverträgen ab 21.2. Von derStandard:
Zusatzentgelte für Papierrechnungen der Telekomfirmen sind auch bei schon laufenden Verträgen unzulässig, urteilte das Handelsgericht (HG) Wien in einem Streitfall zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Hutchison 3G ("3"). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine vergleichbare Entscheidung gegen T-Mobile sei aber vom Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt worden, schreibt der VKI am Donnerstag in einer Aussendung.


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