Festplattenabgabe kommt vor den OGH

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Im Streit über die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten musste die Musikverwertungsgesellschaft Austro Mechana einen Rückschlag hinnehmen. Von ORF:
Das Oberlandesgericht Wien hat einer Berufung der Gesellschaft gegen das erste für sie negative Urteil nicht Folge geleistet. Gegenüber ORF.at sagte Austro-Mechana-Direktorin Ulrike Sedlacek am Donnerstag, dass sie am Obersten Gerichtshof (OGH) Berufung einlegen werde.


http://help.orf.at/stories/1692769/

Das letzte wort ist somit noch nicht gesprochen.
Interessant finde ich insbesondere den umstand, daß manche händler bereits zahlen, und manche nicht.