In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Schutz sogenannter Whistleblower deutlich verbessert.
Von Heise.de:
Europäischer Menschengerichtshoft stärkt den Schutz von Whistleblower
Der Gerichtshof rügte die Bundesrepublik für ihre mangelnden Schutzmechanismen bei derartigen Vorgängen. In dem Fall ging es um eine Altenpflegerin, die 2005 bei der Polizei Anzeige gegen den Betreiber des Pflegeheimes erstattet, in dem die Klägerin arbeitete und in Folge dessen fristlos gekündigt wurde. Der Betreiber Vivantes gehört mehrheitlich dem Land Berlin.
Die Pflegerin hatte mangelhafte Zustände in dem Heim beklagt, personelle Unterausstattung und infolgedessen schlechte hygienische Zustände sowie Unterversorgung der Heimbewohner. Dies stellte auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen in einer Untersuchung im Jahr 2003 fest.
Europäischer Menschengerichtshoft stärkt den Schutz von Whistleblower