EuGH: Weiterverkauf von gebrauchter Software doch zulässig?

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In dem schon seit einigen Jahren brodelnden Rechtsstreit zwischen dem Softwarehersteller Oracle und der inzwischen insolventen Firma UsedSoft, die gebrauchte Software beziehungsweise gebrauchte Softwarelizenzen weiterverkaufte, hat sich nun eine interessante Neuerung zugetragen. Von ComputerBase:
Da Oracle einen Großteil seiner Programme über Download per Internet vertreibt und gegen Bezahlung Nutzern entsprechende Nutzungslizenzen einräumt, war das Unternehmen mit dem Geschäftsmodell von UsedSoft aus wirtschaftlichen Gründen nicht einverstanden. Dieses sah nämlich vor, solche Lizenzen, die zwar noch gültig waren, aber von ihren vormaligen Eignern nicht mehr benötigt wurden, an Dritte weiterzuveräußern.


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