In einer heute veröffentlichten Entscheidung zu einem Vorabentscheidungsverfahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass das Erheben von Abgaben für Privatkopien auf den Erstverkauf von Trägermedien wie etwa Festplatten unter bestimmten Voraussetzungen mit Unionsrecht vereinbar ist.
Von ComputerBase:
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Das Vorabentscheidungsersuchen wurde vom österreichischen Höchstgericht in Zivil- und Strafsachen, dem Obersten Gerichtshof OGH, gestellt. Auslöser dafür war ein Rechtsstreit zwischen der österreichischen Verwertungsgesellschaft Austro Mechana und dem Internethändler Amazon, der sich um die Rechtmäßigkeit von Abgaben für Privatkopien dreht. Knackpunkt war dabei die Auslegung des Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG.
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