EUGH kippt "Zahlscheingebühr"

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Der nächste Befreiungsschlag für uns Österreicher vom EUGH. 🙂
Unternehmen – insbesondere in der Telekommunikationsbranche – drängen auf Einzugsermächtigungen, weil sie sich eine Kostenersparnis bei der Zahlungszuordnung und im Mahnwesen erwarten. Kunden lehnen diese Zahlungsart oft ab, weil sie die Rechnung zuerst kontrollieren und einen Überblick über ihre Zahlungen behalten wollen. Viele Unternehmen „bestrafen“ solche Kunden derzeit mit einem besonderen Entgelt für „Zahlscheinzahlung“ in der Höhe von einigen Euro pro Rechnung.

Österreichische Gerichte haben das Verbot der Zahlscheingebühr in einer Reihe von Urteilen bereits klar bestätigt. Auch die EuGH-Entscheidung fällt klar im Sinne des VKI aus: Ein generelles Verbot von Zusatzentgelten für Zahlungen per Zahlschein oder Onlinebanking ist demnach zulässig. Die österreichische Regelung ist richtlinienkonform. Sollte nun auch der OGH die Zahlscheinentgelte für gesetzwidrig erklären, plant der VKI eine große Sammelaktion zur Rückholung der seit 1. November 2009 bezahlten Entgelte. „Jahrelanger Rechtsbruch darf sich nicht lohnen“, so Kolba. „Die Unternehmer, die über Jahre hinweg gesetzwidrige Entgelte kassiert haben, müssen diese an ihre Kunden zurückgeben. Wir werden den Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen.“

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