EuGH: Kein Urheberrecht auf Funktionalität von Programmen

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Im Zuge eines Vorabentscheidungsersuchens des englischen und walisischen Höchstgerichtes, des High Court of Justice, an den EuGH hat letzterer in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Funktionalität eines Computerprogramms und die Programmiersprache nicht urheberrechtlich geschützt sind. Von ComputerBase:
Der Streitfall entwickelte sich dergestalt, dass das Unternehmen „World Programming Limited“ (WPL) eine Software – mit dem Namen WPS – erstellte und vertrieb, die es ermöglichte, in der SAS-Programmiersprache Base-SAS geschriebene Anwendungen auszuführen. Besagte Programmiersprache wurde von „SAS Insitute Inc.“ im Zuge seiner SAS-System-Entwicklung erstellt. Dieses System soll es seinen Nutzern ermöglichen, Aufgaben im Bereich der Datenverarbeitung und der Datenanalyse durchzuführen, nach Wunsch auch mit Fokus auf statistische Analysen.


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