Verbraucher dürfen Download-Programme weitergeben
Von derStandard:
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Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Das Luxemburger Urteil ist ein Erfolg für die deutsche Firma UsedSoft, die mit gebrauchter Software handelt, im Streit mit der US-Firma Oracle. (Az: C 128/11)
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