Erste Verurteilung im Fall kino.to

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Zweieinhalb Jahre Haft lautet das erste Urteil im Verfahren "kino.to". Der 33jährige Webdesigner wurde wegen unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschütztem Material in über 1,1 Millionen Fällen schuldig gesprochen. Von ComputerBase:
Für seine Mitarbeit an kino.to, einem im Sommer geschlossenen Streaming-Portal, das es auf eine beachtliche Größe und hohe Einnahmen für die Betreiber gebracht haben soll, wurde ein Mann für schuldig befunden. Er war an der gewerbsmäßig unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials beteiligt.


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