DSGVO: Icann will Whois-Status in Deutschland gerichtlich klären

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Im Streit um die Whois-Daten will Icann eine gerichtliche Klärung in Deutschland erreichen. Fraglich ist, ob Registrare generischer TLDs auch weiterhin personenbezogene Daten sammeln und veröffentlichen dürfen. Von Golem:
Die Internetverwaltung Icann will in Deutschland gerichtlich prüfen lassen, inwiefern die Erhebung und Veröffentlichung von Whois-Daten bei Registraren generischer Top-Level-Domains wie .com auch nach Inkrafttreten der DSGVO weiterhin möglich ist. Dazu hat das Unternehmen eine einstweilige Anordnung gegen den in Deutschland beheimateten Registrar EPAG beantragt (PDF).


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