Im Streit um die Whois-Daten will Icann eine gerichtliche Klärung in Deutschland erreichen. Fraglich ist, ob Registrare generischer TLDs auch weiterhin personenbezogene Daten sammeln und veröffentlichen dürfen.
Von Golem:
Weiter lesen
Die Internetverwaltung Icann will in Deutschland gerichtlich prüfen lassen, inwiefern die Erhebung und Veröffentlichung von Whois-Daten bei Registraren generischer Top-Level-Domains wie .com auch nach Inkrafttreten der DSGVO weiterhin möglich ist. Dazu hat das Unternehmen eine einstweilige Anordnung gegen den in Deutschland beheimateten Registrar EPAG beantragt (PDF).
Weiter lesen