DSGVO: Datenschutzauskunft als Sicherheitsrisiko

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Die DSGVO verpflichtet Anbieter zur Herausgabe aller gespeicherten Daten mit Personenbezug. Die Vorschrift lässt sich auch zum Identitätsdiebstahl einsetzen. Von Golem:
Die im Mai 2018 in Kraft getretene DSGVO garantiert den Nutzern ein Recht auf Auskunft (Artikel 15) und ein Recht auf Datenportabilität (Artikel 20). Mehrmonatige Untersuchungen von Verbraucherschützern haben ergeben, dass Verbraucher bei sozialen Medien trotz entsprechender Vorgaben "keine zufriedenstellende Antwort auf ihre Auskunftsersuchen" erhielten. Für die Studie nutzten die Verbraucherschützer einen fiktiven Account, der jedoch Zugriff auf das Konto bei Facebook oder Twitter hatte.

Pavur ging den umgekehrten Weg. Er gab sich als seine Freundin und Mitautorin Casey Knerr aus und legte sich einen neuen E-Mail-Account unter deren Namen zu. Dann verschickte er eine Standardanfrage an 150 Organisationen, wobei er nicht wusste, ob Knerr deren Dienste überhaupt einmal genutzt hatte. Dabei berief er sich auf das Auskunftsrecht nach der DSGVO und bat um die Herausgabe aller personenbezogenen Daten an die angegebene Adresse.


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