Bundesverwaltungsgericht: Internet allein reicht nicht zur GIS-Pflicht

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Es gibt eine Enscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in einem Musterverfahren:
Internetanschluss reicht nicht für GIS-Pflich

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Internetanschluss allein nicht ausreicht, um GIS-Gebühren zahlen zu müssen. Die GIS will ihrer Linie aber treu bleiben.

Lange herrschte Uneinigkeit darüber, ob ein Computer mit Internetanschluss dazu ausreicht, GIS-Gebühren entrichten zu müssen. Verschiedene Rechtsmeinungen kamen zu unterschiedlichen Ansichten, ohne dass diese Angelegenheit jemals vor Gericht ausgetragen wurde. In einem entsprechenden Musterverfahren, das vom Salzburg Anwalt Arnold Gangl angestrengt wurde, gibt es nun erstmals eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Auslegung der geltenden Gesetze ist eindeutig: Ein Computer mit Internetanschluss, also ein Web-Browser, im konkreten Fall ein Laptop, ein Tablet sowie ein Breitbandanschluss - ist keine Rundfunkempfangsanlage. Der Urteilsspruch, der der futurezone vorliegt, ist dahingehend bemerkenswert, da damit der GIS jegliche Grundlage entzogen wird, reinen Internethaushalten Rundfunkgebühren vorzuschreiben.

Auch keine Radiogebühr
Da das öffentliche rechtliche Radioprogramm - im Gegensatz zum TV-Programm - via Internet in vollem Umfang empfangen werden kann, wurde dies von der GIS immer wieder als Rechtfertigung vorgebracht, zumindest Radiogebühren entrichten zu müssen, sobald ein Haushalt über einen Computer mit Internetanschluss verfügt.

Da aber das Bundesverwaltungsgericht die Kombination Computer/Internet grundsätzlich nicht als Rundfunkempfangsanlage ansieht, kann sich die GIS nicht mehr auf diese Argumentation stützen.

Wer allerdings einen DVB-T Stick nutzt um auf einem Computer fern zu sehen, wird nach wie vor GIS-Gebühren entrichten müssen, da der Stick den Computer quasi in einen klassischen Fernseher verwandelt.

Quelle: Futurezone