Die italienische Wettbewerbsbehörde verurteilt Apple zu einer Strafzahlung von insgesamt 900.000 Euro wegen unzureichender, bzw. irreführender Informationen zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht und der eigenen Garantieverlängerung.
Von Toms Hardware:
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Obwohl die gesetzliche Garantiezeit für Geräte aus der Unterhaltungselektronik in Italien zwei Jahre beträgt, räumt der Konzern nur ein Jahr ein. Auf diesen Umstand haben die Apple-Händler beim Verkauf ihrer Geräte nicht eindeutig hingewiesen, hieß es. Stattdessen forciere der Hersteller einen eigenen, kostenpflichtigen AppleCare Protection Plan, wodurch die Verbraucher dazu verleitet worden seien diesen Zusatzservice vertraglich einzugehen.
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