Im Internet sind Berichte aufgetaucht, wonach Nutzer für das Herunter- und anschließende Heraufladen des freien Betriebssystems Debian 5 abgemahnt worden sein sollen.
Von ComputerBase:
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So berichtet unter anderem die Nutzerin „kalinawalsjakoff“ von einer Abmahnung mit beiliegender Vollmacht und Unterlassungserklärung. Das Schreiben soll von der Augsburger Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der holländischen Firma Video Art Holland b.v. verschickt worden sein. Es gehe um die Urheberrechtsverletzungen an der Software Debian 5, deren Rechte bei Video Art Holland liegen sollen. Dieser Umstand wäre allerdings sehr verwunderlich, handelt es sich bei der Linux-Distribution doch um ein freies Betriebssystem. Dennoch wird kalinawalsjakoff dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Anwaltskosten in Höhe von 702,84 Euro zu tragen.
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