Servicepauschale von 15 Euro nicht zulässig - Provider hatte mit "ein Leben lang" geworben
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Das Oberste Gericht hat der A1/Telekom Austria auferlegt, dass "ein Leben lang" lebenslang bleiben muss, berichtet die "Presse". Der Marktführer hatte zu einem AON-Kombiangebot, das ab 2007 mit einem Tarif "ein Leben lang" beworben wurde, im Frühjahr 2011 eine Servicepauschale von 15 Euro dazuverrechnet.
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